Aus: Ausgabe vom 14.10.2011, Seite 4 / Inland
Fußfessel auch in Schleswig-Holstein
Kiel. In Schleswig-Holstein können Sexual- und Gewalttäter künftig mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Das Land trat einem Staatsvertrag von Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen über eine gemeinsame Überwachungsstelle mit Sitz in Hessen bei, wie das Justizministerium am Donnerstag mitteilte. Der Probebetrieb soll noch 2011 starten.
Seit Jahresbeginn können Gerichte für Täter, die nach ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug unter Führungsaufsicht stehen, eine elektronische Fußfessel anordnen. Die gemeinsame Überwachungsstelle wird in Hessen eingerichtet.(dapd/jW)
Seit Jahresbeginn können Gerichte für Täter, die nach ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug unter Führungsaufsicht stehen, eine elektronische Fußfessel anordnen. Die gemeinsame Überwachungsstelle wird in Hessen eingerichtet.(dapd/jW)
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