Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Donnerstag, 6. Februar 2025, Nr. 31
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 08.11.2011, Seite 5 / Inland

Kündigung wegen Ecstasy-Tropfen

Berlin. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Polizeiangestellten im Objektschutz, der außerhalb seines Dienstes »Liquid ecstasy« (sogenannte »k.-o.-Tropfen«) hergestellt hatte, für wirksam gehalten und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom März bestätigt. Darüber informierte es am Montag. Der Mann wurde vom Land Berlin seit 2001 als Wachpolizist beschäftigt. Das Land Berlin kündigte das Arbeitsverhältnis fristgemäß, nachdem gegen den Polizeiangestellten Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben worden war. Revision wurde nicht zugelassen.

(jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.