Aus: Ausgabe vom 24.11.2011, Seite 5 / Inland
VW-Gesetz: Kritik an EU-Plänen
Hamburg. Die IG Metall und das Land Niedersachsen stemmen sich mit Macht gegen eine mögliche Änderung des VW-Gesetzes. Am Tag vor der erwarteten Bekanntgabe der Entscheidung der EU-Kommission, erneut gegen Sonderrechte bei Europas größtem Autobauer vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen, kündigte die IG Metall den Widerstand der Belegschaften an allen Standorten von Volkswagen an. Die EU-Kommission wollte am Mittwoch über die Sonderrechte Niedersachsens bei VW beraten, eine Entscheidung aber erst am Donnerstag zusammen mit anderen Vorhaben bekanntgeben.
Das VW-Gesetz trat am 28. Juli 1960 in Kraft, als die Volkswagenwerk GmbH privatisiert wurde. Es besagt, daß kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, auch wenn er mehr Anteile besitzt. Das Ziel der öffentlichen Hand war damals, Einfluß auf den Autobauer zu behalten, da das Gesetz dem Land Niedersachsen mit seinem Anteil von 20,2 Prozent ein Vetorecht in allen wichtigen Entscheidungen des Konzerns einräumt.
(Reuters/jW)
Das VW-Gesetz trat am 28. Juli 1960 in Kraft, als die Volkswagenwerk GmbH privatisiert wurde. Es besagt, daß kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, auch wenn er mehr Anteile besitzt. Das Ziel der öffentlichen Hand war damals, Einfluß auf den Autobauer zu behalten, da das Gesetz dem Land Niedersachsen mit seinem Anteil von 20,2 Prozent ein Vetorecht in allen wichtigen Entscheidungen des Konzerns einräumt.
(Reuters/jW)
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