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Aus: Ausgabe vom 25.11.2011, Seite 3 / Schwerpunkt

Einzelhandel: Skepsis bei Mindestlohn

Von Daniel Behruzi
Seit der vermeintlichen Kehrtwende der CDU ist der Mindestlohn wieder in aller Munde. Das Beispiel Einzelhandel zeigt allerdings, daß gesetzliche Lohnuntergrenzen – je nach Ausgestaltung – durchaus problematisch sein könnten. So mancher Gewerkschafter betrachtet die in der Branche zur Debatte stehenden allgemeinverbindlichen Mindestentgelte mit Sorge.

Bis zum Jahr 2000 war die Welt des Einzelhandels noch weitgehend in Ordnung. In allen Bundesländern war der komplette Tarifvertrag – nicht wie in anderen Branchen nur die untersten Lohngruppen – allgemeinverbindlich, galt also auch für nicht tarifgebundene Betriebe. Doch von solchen »ordnungspolitischen Sünden« wollen die Einzelhandelsverbände heute nichts mehr wissen. Vehement wehren sie sich gegen einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn. Diesen halte man für »überflüssig und falsch«, teilte Heribert Jöris vom Handelsverband Deutschland (HDE) kürzlich mal wieder mit. Statt dessen wolle man »für den Einzelhandel ohne Einflußnahme durch die Politik eine allgemeinverbindliche tarifliche Entgeltuntergrenze« einführen. Darüber würde der HDE gerne mit ver.di verhandeln. Am heutigen Freitag will die »Große Tarifkommission Mindestlohn« der Gewerkschaft entscheiden, wie sie mit dem Angebot umgeht.

Nun sind Gewerkschafter für Mindestlöhne gemeinhin begeisterungsfähig. Dennoch stößt der Vorschlag bei manchen ver.di-Funktionären auf Zurückhaltung. »Das macht für uns nur Sinn, wenn der Flächentarifvertrag dadurch stabilisiert und nicht untergraben wird«, erklärt Baden-Württembergs ver.di-Landesfachbereichsleiter Bernhard Franke dazu auf jW-Nachfrage. Bei einer falschen Ausgestaltung des Mindestentgelts befürchtet er eine »Entwertung« des Tarifvertrags, die »die Machtlosigkeit eher zementieren würde«. In der Tat könnte so mancher Einzelhandelskonzern versucht sein, nach einer Vereinbarung mit ver.di über ein »Basisentgelt« nur noch dieses zu zahlen und aus dem Flächentarif auszusteigen.

Es stellen sich bei dem Thema aber ohnehin noch viele Fragen. So schwanken die tariflichen Einstiegslöhne zurzeit je nach Bundesland zwischen etwa 7,20 und 9,00 Euro pro Stunde. Der HDE tritt daher nach Angaben eines Sprechers für ein nach Regionen differenziertes Mindestentgelt ein. Eine weitere Hürde: Es ist unklar, ob die Unternehmerverbände mehr als 50 Prozent der Branche repräsentieren. Ist dies nicht der Fall, ist eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz nicht möglich.

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