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Aus: Ausgabe vom 25.11.2011, Seite 2 / Inland

Erneute Klage gegen VW-Gesetz

Brüssel. Die EU-Kommission klagt wegen des Volkswagen-Gesetzes erneut gegen Deutschland. Die Bundesrepublik müsse die 20prozentige Sperrminorität des Landes Niedersachsen abschaffen, begründete die Kommission am Donnerstag in Brüssel ihre zweite Klage in diesem Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Beim VW-Betriebsrat stieß die Ankündigung auf Kritik. Die Sperrminorität bringe unzulässige Sonderrechte, erklärte die Kommission. Niedersachsen hält gut 20 Prozent der Anteile an Volkswagen. Weil die Sperrminorität für VW statt der üblichen 25 ebenfalls auf 20 Prozent festgelegt ist, kann das Bundesland so wichtige Entscheidungen verhindern.

(AFP/jW)