Aus: Ausgabe vom 22.12.2011, Seite 2 / Inland
Höhere Strafe für Neonazi abgelehnt
Karlsruhe. Die Verurteilung eines Neonazis wegen einer Schlägerei in der Nürnberger U-Bahn ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch die Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung bestätigt. Die Staatsanwaltschaft und das Opfer hatten eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags gefordert und deshalb Revision vor dem BGH eingelegt.
Der Neofaschist und Kickboxer hatte sein damals 17jähriges Opfer im April 2010 in der Bahn verprügelt. Das Opfer erlitt einen Herzstillstand und überlebte nur, weil ein Sanitäter sofort Wiederbelebungsmaßnahmen ergriff und der Notarzt das Opfer fast eine Stunde lang reanimierte. (dapd/jW)
Der Neofaschist und Kickboxer hatte sein damals 17jähriges Opfer im April 2010 in der Bahn verprügelt. Das Opfer erlitt einen Herzstillstand und überlebte nur, weil ein Sanitäter sofort Wiederbelebungsmaßnahmen ergriff und der Notarzt das Opfer fast eine Stunde lang reanimierte. (dapd/jW)
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