Aus: Ausgabe vom 23.12.2011, Seite 5 / Inland
Verbot war rechtswidrig
Von Kai Budler
Das Verbot einer vom DGB angemeldeten Demonstration gegen den neofaschistischen »Trauermarsch« in Bad Nenndorf am 14. August 2010 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden und damit eine eigene Entscheidung revidiert. Der Aufmarsch und die Gegendemonstration waren nach Hinweisen des Verfassungsschutzes auf die Anreise gewaltbereiter »Rechts- und Linksextremisten« wegen eines »polizeilichen Notstandes« verboten worden.
Die Neonazis konnten ihren Aufzug in einem Eilverfahren durchsetzen, die Gegendemonstration blieb verboten. Erst am Vorabend wurde den Antifaschisten eine Kundgebung genehmigt. Das Gericht konnte nun keinen polizeilichen Notstand erkennen. Selbst nach Abzug eines Drittels der Beamten wegen Urlaub oder Krankheit gibt es nach ihrer Ansicht in Niedersachsen genügend Polizisten für einen solchen Einsatz. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Neonazis konnten ihren Aufzug in einem Eilverfahren durchsetzen, die Gegendemonstration blieb verboten. Erst am Vorabend wurde den Antifaschisten eine Kundgebung genehmigt. Das Gericht konnte nun keinen polizeilichen Notstand erkennen. Selbst nach Abzug eines Drittels der Beamten wegen Urlaub oder Krankheit gibt es nach ihrer Ansicht in Niedersachsen genügend Polizisten für einen solchen Einsatz. Das Urteil ist rechtskräftig.
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