Aus: Ausgabe vom 23.12.2011, Seite 2 / Inland
Karlsruhe erweitert Gebührenbefreiung
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Befreiung von Rundfunkgebühren für Menschen mit geringen Einkommen erweitert. Liegen Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener nur knapp über dem Existenzminimum, darf sie nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
Mehr aus: Inland
-
Wulff rettet Weihnachtsansprache
vom 23.12.2011 -
Therapeuten als Leiharbeiter
vom 23.12.2011 -
Aufklärung scheibchenweise
vom 23.12.2011 -
»Die Polizei zwang uns, gespeicherte Fotos zu löschen«
vom 23.12.2011 -
Einig Aussteigerland
vom 23.12.2011