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Aus: Ausgabe vom 23.12.2011, Seite 2 / Inland

Karlsruhe erweitert ­Gebührenbefreiung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Befreiung von Rundfunkgebühren für Menschen mit geringen Einkommen erweitert. Liegen Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener nur knapp über dem Existenzminimum, darf sie nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken.

(dapd/jW)

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