Aus: Ausgabe vom 12.01.2012, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Keine Entschädigung für Renault-Enkel
Paris. Im Rechtsstreit um die Enteignung des französischen Autobauers Renault vor mehr als 60 Jahren haben die Enkel des Firmengründers Louis Renault eine Niederlage erlitten. Das Pariser Landgericht wies am Mittwoch ihre Forderung nach Entschädigung zurück. Der Anwalt der sieben Erben kündigte Berufung an. Das Familienunternehmen war am 16. Januar 1945 wegen Zusammenarbeit mit den Nazibesatzern verstaatlicht worden.
In dem Verfahren stritten die Erben, Vertreter von Gewerkschaften und des französischen Staates sowie Mitglieder einer Vereinigung von Deportierten um die Rolle des Firmengründers Louis Renault während der deutschen Besatzung. Der Anwalt der Gewerkschaft CGT, Jean-Paul Teissonnière, begrüßte die Gerichtsentscheidung als »juristisch begründet und moralisch sehr tröstlich«. Renault sei ein »Instrument in den Händen der Wehrmacht gewesen«.
(AFP/jW)
In dem Verfahren stritten die Erben, Vertreter von Gewerkschaften und des französischen Staates sowie Mitglieder einer Vereinigung von Deportierten um die Rolle des Firmengründers Louis Renault während der deutschen Besatzung. Der Anwalt der Gewerkschaft CGT, Jean-Paul Teissonnière, begrüßte die Gerichtsentscheidung als »juristisch begründet und moralisch sehr tröstlich«. Renault sei ein »Instrument in den Händen der Wehrmacht gewesen«.
(AFP/jW)
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