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Aus: Ausgabe vom 20.01.2012, Seite 4 / Inland

Karlsruhe bestätigt Solarienverbot

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Sonnenstudioverbot für Kinder und Jugendliche bestätigt. Das 2009 beschlossene Gesetz, wonach unter 18jährige wegen des besonderen Hautkrebsrisikos keine Solarien mehr nutzen dürfen, verstößt nicht gegen die Berufsfreiheit von Solarienbetreibern oder die Handlungsfreiheit von Minderjährigen, entschied das Gericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß (Az: 1 BvR 2007/10). Nach Auffassung der Richter verfolgt die Regelung das »legitime Ziel«, Minderjährige vor UV-Strahlung zu schützen, die gerade im jugendlichen Alter Hautkrebs verursachen kann. So scheiterten unter anderem die Klagen eines Solarienbetreibers und eines damals minderjährigen Mädchens, das sich durch das Verbot in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt sah.

(AFP/jW)