Aus: Ausgabe vom 04.02.2012, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Beschwerde gegen Patent von Monsanto
München. Ein internationales Bündnis von Organisationen geht gegen ein Biopatent des US-Agrarkonzerns Monsanto auf das Erbgut einer Melone vor. Am Freitag sei dagegen Einspruch beim Europäischen Patentamt (EPA) in München eingelegt worden, teilten die Umweltschutzorganisation Greenpeace sowie der europäische Zusammenschluß »No Patents on Seeds« (Keine Patente auf Saatgut) mit. Die als neu definierte Eigenschaft der Frucht sei durch eine natürliche Gensequenz verursacht, die durch konventionelle Zucht in die Melone gelangt sei. Das sei nach europäischem Recht nicht als Erfindung patentierbar.
Nach Angaben der Gegner hatte Monsanto im Mai 2011 das Patent auf eine Melone angemeldet, die durch Übertragung einer natürlich vorkommenden Erbgutsequenz aus einer indischen Melone resistenter gegen ein schädliches Pflanzenvirus wurde. Obwohl es sich bei dem Verfahren um ein normales Zuchtverfahren mit Ausgangsmaterial aus einer internationalen Saatgutdatenbank gehandelt habe, hätte der Konzern sich die Frucht samt ihrer Gen-Sequenzen patentieren lassen. (AFP/jW)
Nach Angaben der Gegner hatte Monsanto im Mai 2011 das Patent auf eine Melone angemeldet, die durch Übertragung einer natürlich vorkommenden Erbgutsequenz aus einer indischen Melone resistenter gegen ein schädliches Pflanzenvirus wurde. Obwohl es sich bei dem Verfahren um ein normales Zuchtverfahren mit Ausgangsmaterial aus einer internationalen Saatgutdatenbank gehandelt habe, hätte der Konzern sich die Frucht samt ihrer Gen-Sequenzen patentieren lassen. (AFP/jW)
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