Aus: Ausgabe vom 16.03.2012, Seite 3 / Schwerpunkt
Zahlen und Fakten
Nach Auflösung des Landtages in Düsseldorf am 14. März muß die vorgezogene Wahl in Nordrhein-Westfalen spätestens am Sonntag, den 13. Mai 2012, stattfinden. Über den Termin entscheidet auf Vorschlag des NRW-Innenministers Ralf Jäger das Landeskabinett. Im Gespräch sind der 6. oder 13. Mai.
Wahlberechtigt sind 13,4 Millionen der rund 18 Millionen Einwohner in NRW. Das Bundesland ist in 128 Wahlkreise unterteilt. In jedem leben ungefähr 10500 Wahlberechtigte. Der Bund der Steuerzahler schätzt die Kosten auf rund 45 Millionen Euro. Das Innenministerium geht von ungefähr 15 Millionen Euro aus, berücksichtigt jedoch beispielsweise zusätzlich anfallende Personalkosten nicht.
Der Landtag hat mindestens 181 Sitze. Neben den 128 direkt gewählten Wahlkreiskandidaten ziehen 53 Abgeordnete über die Reservelisten der Parteien in das Parlament ein. Hinzu kommen eventuelle Überhangmandate.
Normalerweise müssen die Wahlvorschläge spätestens 48 Tage vor der Wahl der Landeswahlleiterin vorliegen. Diese Frist soll bei der Neuwahl auf dem Verordnungswege verkürzt werden.
Aus der Landtagswahl 2010 ging die CDU trotz starker Verluste mit 34,6 Prozent knapp als stärkste Partei hervor. Die SPD kam auf 34,5 Prozent. Die Grünen bauten ihren Stimmenanteil deutlich auf 12,1 Prozent der Stimmen aus. Die FDP erreichte bei leichten Stimmengewinnen 6,7 Prozent. Die Linke zog mit 5,6 Prozent erstmals in den Landtag ein. CDU und SPD errangen je 67 der 181 Landtagsmandate, Bündnis 90/Die Grünen erreichten 23, die FDP 13 und Die Linke elf Sitze. Nach langwierigen Sondierungsgesprächen bildeten SPD und Grüne unter der Führung von Hannelore Kraft (SPD) eine Landesregierung ohne eigene Mehrheit im Landtag. Zum Beschluß von Gesetzen war die Landesregierung daher immer auf die Mitarbeit der anderen Fraktionen im Landtag angewiesen.
(dapd/jW)
Wahlberechtigt sind 13,4 Millionen der rund 18 Millionen Einwohner in NRW. Das Bundesland ist in 128 Wahlkreise unterteilt. In jedem leben ungefähr 10500 Wahlberechtigte. Der Bund der Steuerzahler schätzt die Kosten auf rund 45 Millionen Euro. Das Innenministerium geht von ungefähr 15 Millionen Euro aus, berücksichtigt jedoch beispielsweise zusätzlich anfallende Personalkosten nicht.
Der Landtag hat mindestens 181 Sitze. Neben den 128 direkt gewählten Wahlkreiskandidaten ziehen 53 Abgeordnete über die Reservelisten der Parteien in das Parlament ein. Hinzu kommen eventuelle Überhangmandate.
Normalerweise müssen die Wahlvorschläge spätestens 48 Tage vor der Wahl der Landeswahlleiterin vorliegen. Diese Frist soll bei der Neuwahl auf dem Verordnungswege verkürzt werden.
Aus der Landtagswahl 2010 ging die CDU trotz starker Verluste mit 34,6 Prozent knapp als stärkste Partei hervor. Die SPD kam auf 34,5 Prozent. Die Grünen bauten ihren Stimmenanteil deutlich auf 12,1 Prozent der Stimmen aus. Die FDP erreichte bei leichten Stimmengewinnen 6,7 Prozent. Die Linke zog mit 5,6 Prozent erstmals in den Landtag ein. CDU und SPD errangen je 67 der 181 Landtagsmandate, Bündnis 90/Die Grünen erreichten 23, die FDP 13 und Die Linke elf Sitze. Nach langwierigen Sondierungsgesprächen bildeten SPD und Grüne unter der Führung von Hannelore Kraft (SPD) eine Landesregierung ohne eigene Mehrheit im Landtag. Zum Beschluß von Gesetzen war die Landesregierung daher immer auf die Mitarbeit der anderen Fraktionen im Landtag angewiesen.
(dapd/jW)
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