Siemens weiß von nichts
Verstrahlter Arbeiter erhält trotz Gutachten keinen Schadenersatz. jW-Bericht
Über 29 Jahre nach einem mutmaßlichen Atomunfall hat das Nürnberger Landgericht die Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz des Opfers gegen den Siemens-Konzern wegen Verjährung abgewiesen. Das Gericht klärte allerdings nicht, ob es am 5. Februar 1971 tatsächlich zu einem Atomunfall gekommen war, der eine schwere Lungenfibrose bei dem Kläger verursacht haben soll. Es ging vielmehr davon aus, daß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Unfall gegeben sei, die Ansp...
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