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Aus: Ausgabe vom 20.03.2012, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Professoren wollen Streiks erschweren

Mit einem am Montag in Berlin vorgestellten Gesetzesvorschlag plädiert eine Gruppe unternehmernaher Arbeitsrechtler für eine Einschränkung des Streikrechts in sensiblen Bereichen. Die Studie der Rechtsprofessoren Martin Franzen (München), Gregor Thüsing (Bonn) und Christian Waldhoff (Bonn) gesetzliche Schranken für Arbeitskämpfe etwa im Luft- und Schienenverkehr, in der Gesundheitsversorgung, der Telekommunikation sowie im Erziehungswesen vor.

Nach Vorstellung der Professoren-Initiative sollen Streiks in Unternehmen der »Daseinsvorsorge« nur dann zulässig sein, wenn sie zuvor mit einer Frist von vier Tagen angekündigt wurden. Außerdem müsse die Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt sein. Können sich die Tarifvertragsparteien hierüber nicht einigen, sieht der Gesetzesvorschlag ein Schlichtungsverfahren vor. Darüber hinaus sollen Arbeitskämpfe in diesem Unternehmen nur zulässig sein, wenn mehr als die Hälfte der Gewerkschaftsmitglieder an einer Urabstimmung teilnehmen und sich für einen Streik aussprechen.

Die in den vergangenen Jahren immer stärker gewordenen Berufsgewerkschaften sollen nur dann streiken dürfen, wenn die erhobenen Tarifforderungen auf mindestens 15 Prozent der Arbeitsverhältnisse in dem betroffenen Unternehmen oder der Branche angewandt werden können.

Unter Verweis auf den jüngsten Streik der Vorfeld-Lotsen am Frankfurter Flughafen sagte der Münchner Professor für Arbeitsrecht, Martin Franzen, der Gesetzentwurf solle verhindern, dass »kleine und besonders streikmächtige Arbeitnehmergruppen Sondervorteile für sich erstreiken, die anderen Arbeitnehmergruppen nicht zugute kommen sollen.« (jW)

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