Aus: Ausgabe vom 28.03.2012, Seite 5 / Inland
Kontrolle wegen Hautfarbe legal
Koblenz. Bei Personenkontrollen darf die Bundespolizei Zugreisende auch allein wegen ihres Aussehens ansprechen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Demnach greifen Beamte bei stichprobenartigen Kontrollen auf ihre »einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung« zurück und dürfen deshalb Personen auch ohne konkreten Verdacht auswählen. Ein Mann hatte geklagt, weil er auf einer Zugreise wegen seines ausländischen Aussehens kontrolliert worden war.
(dapd/jW)
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Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Volker Eschen: Im Westen nichts Neues Diese Praxis habe ich auch schon im westlichen Ausland beobachtet. In den 8 Monaten, in denen ich in Paris gewohnt habe, bin ich nicht ein einziges Mal kontrolliert worden. Dagegen wurden Schwarze, No...
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