Aus: Ausgabe vom 28.03.2012, Seite 3 / Schwerpunkt
Daten und Fakten: Operation »Atalanta«
Die Operation »Atalanta« wurde von der EU Anfang November 2008 beschlossen und auch mit der deutschen Marine im Dezember desselben Jahres mit mehreren Kriegsschiffen gestartet. Derzeit beteiligen sich daneben Frankreich, die Niederlande und Spanien ständig an der Operation. Rechtsgrundlage ist die Resolution 1816 des UN-Sicherheitsrats vom 2. Juni 2008. Diese sieht vor, daß alle von der somalischen Übergangsregierung dazu ermächtigten Staaten auch in den Territorialgewässern des Landes operieren dürfen.
Auf Betreiben der USA hat der Weltsicherheitsrat diese Legitimation mit seiner Resolution 1851 vom 16. Dezember 2008 so ausgeweitet, daß sie auch Militäreinsätze an Land einschließt – wenn die beteiligten Staaten dafür eine Lizenz der Übergangsregierung haben. Es ist bezeichnend, daß die alljährlichen Beschlüsse des Bundestages zur »Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte« an »Atalanta« unter den rechtlichen Grundlagen des Einsatzes zwar die Resolution 1816, aber nicht die Resolution 1851 aufführen.
Hauptauftrag des »Atalanta«-Marineverbands ist offiziell der Schutz humanitärer Hilfslieferungen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen nach Somalia sowie der Schutz logistischer Seetransporte von AMISOM (African Union Mission in Somalia). Außerdem ist der Schutz der Handelsschiffahrt im Golf von Aden und die Bekämpfung jeglicher Piraterie sowie die Mitwirkung bei der Überwachung der Fischerei vor der somalischen Küste vorgesehen. Der Operationsname lehnt sich an den der Jägerin »Atalanta« aus der griechischen Mythologie an.
Das deutsche »Atalanta«-Mandat wurde zuletzt am 1. Dezember 2011 vom Bundestag verlängert und läuft bis Ende des Jahres. Das darin genannte Einsatzareal ist dynamisch festgelegt. Das riesige Seegebiet im Indischen Ozean »vor der Küste Somalias und benachbarter Länder« – einschließlich des darüber liegenden Luftraums – kann jederzeit auf »angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet anderer Staaten in der Region« – also offenbar auch auf das Festland – ausgedehnt werden, sofern diese Staaten zustimmen. (km/rg)
Auf Betreiben der USA hat der Weltsicherheitsrat diese Legitimation mit seiner Resolution 1851 vom 16. Dezember 2008 so ausgeweitet, daß sie auch Militäreinsätze an Land einschließt – wenn die beteiligten Staaten dafür eine Lizenz der Übergangsregierung haben. Es ist bezeichnend, daß die alljährlichen Beschlüsse des Bundestages zur »Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte« an »Atalanta« unter den rechtlichen Grundlagen des Einsatzes zwar die Resolution 1816, aber nicht die Resolution 1851 aufführen.
Hauptauftrag des »Atalanta«-Marineverbands ist offiziell der Schutz humanitärer Hilfslieferungen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen nach Somalia sowie der Schutz logistischer Seetransporte von AMISOM (African Union Mission in Somalia). Außerdem ist der Schutz der Handelsschiffahrt im Golf von Aden und die Bekämpfung jeglicher Piraterie sowie die Mitwirkung bei der Überwachung der Fischerei vor der somalischen Küste vorgesehen. Der Operationsname lehnt sich an den der Jägerin »Atalanta« aus der griechischen Mythologie an.
Das deutsche »Atalanta«-Mandat wurde zuletzt am 1. Dezember 2011 vom Bundestag verlängert und läuft bis Ende des Jahres. Das darin genannte Einsatzareal ist dynamisch festgelegt. Das riesige Seegebiet im Indischen Ozean »vor der Küste Somalias und benachbarter Länder« – einschließlich des darüber liegenden Luftraums – kann jederzeit auf »angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet anderer Staaten in der Region« – also offenbar auch auf das Festland – ausgedehnt werden, sofern diese Staaten zustimmen. (km/rg)
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