Aus: Ausgabe vom 28.04.2012, Seite 5 / Inland
Schlecker: Keine Abfindungsangebote
Frankfurt/Main. Die Insolvenzverwaltung der Drogeriemarktkette Schlecker wird gekündigten Mitarbeitern im Güteverfahren beim Arbeitsgericht keine Abfindung mehr anbieten. Darauf hätten sich Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz und die Beschäftigtenvertreter geeinigt, sagte am Freitag ein Sprecher der Gewerkschaft ver.di und bestätigte damit Aussagen eines Geiwitz-Sprechers in den Stuttgarter Nachrichten (Freitagsausgabe).
Zuvor hatte mindestens eine Anwältin aus Geiwitz’ Kanzlei ehemaligen Schlecker-Mitarbeitern, die gegen ihre Entlassung geklagt hatten, eine Abfindung von 500 Euro geboten (siehe jW vom Donnerstag). »Es kann nicht sein, daß diejenigen Mitarbeiter, die klagen, belohnt werden und die anderen leer ausgehen«, begründete der ver.di-Sprecher die Entscheidung für den Verzicht. Alle 10000 Gekündigten hätten einen Abfindungsanspruch.
(AFP/jW)
Zuvor hatte mindestens eine Anwältin aus Geiwitz’ Kanzlei ehemaligen Schlecker-Mitarbeitern, die gegen ihre Entlassung geklagt hatten, eine Abfindung von 500 Euro geboten (siehe jW vom Donnerstag). »Es kann nicht sein, daß diejenigen Mitarbeiter, die klagen, belohnt werden und die anderen leer ausgehen«, begründete der ver.di-Sprecher die Entscheidung für den Verzicht. Alle 10000 Gekündigten hätten einen Abfindungsanspruch.
(AFP/jW)
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