Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 22.05.2012, Seite 5 / Inland

»Härtefallstiftung« für Soldaten

Berlin. Angehörige der Bundeswehr und der früheren Nationalen Volksarmee der DDR, die durch ihre Dienstausübung dauerhaft geschädigt wurden, sollen künftig finanzielle Unterstützung durch eine »Härtefallstiftung« erhalten. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums werden am heutigen Dienstag der Generalinspekteur der Bundeswehr, Volker Wieker, und der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Christian Schmidt, einen Vertrag zur Gründung der Stiftung unterzeichnen. Die Einrichtung solle »in besonderen Härtefällen« eine »gewisse Unterstützung auch außerhalb des geltenden Versorgungsrechts ermöglichen«. Dazu zählten auch die Beschäftigten, die in den 60er und 70er Jahren an Radargeräten gearbeitet haben und durch Strahlung geschädigt wurden. Die Stiftung erhält einen Grundstock in Höhe von sieben Millionen Euro.

(dapd/jW)