Steuererklärung: Wer muß bis 31.5. abgeben?
Der Stichtag 31. Mai für die Einkommenssteuererklärung gilt auch für einige lohnabhängig Beschäftigte, erinnerte der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine kürzlich. So z.B., wenn ein Freibetrag für erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen genutzt wurde. Oder wenn beide Eheleute Lohn bezogen und einer die Steuerklasse fünf oder sechs hatte. Außerdem, we...
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