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Aus: Ausgabe vom 16.06.2012, Seite 5 / Inland

Neuregelung zur Organspende gebilligt

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag das parteienübergreifend ausgehandelte Gesetz zur Erhöhung der Organspendenbereitschaft bestätigt. Damit bekommen alle deutschen Staatsbürger ab 16 Jahre von ihrer Krankenkasse Informationen zum Thema Organspende und einen Spenderausweis zugesandt. Der Brief soll die Entscheidung zur Organspende begünstigen. Es drohen aber keine Konsequenzen, wenn die Empfänger nicht reagieren.Vorgesehen sind auch Verbesserungen für Lebendspender von Organen und Gewebe durch Änderungen des Transplanta­tionsgesetzes. Wer etwa eine Niere spendet, hat künftig Rechtsanspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung, ein höheres Krankengeld sowie medizinische Behandlung, Rehabilitation und Fahrtkosten. Dafür muß die Kasse des Organempfängers aufkommen. (Reuters/jW)

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