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29.06.2012 / Inland / Seite 5

Gericht: Lebensmittelgutscheine reichen

Sozialrichter in Karlsruhe erklärten 100prozentige Streichung von Hartz-IV-Bezügen für zulässig

Susan Bonath
Ein schlecht bezahlter Job bei einer Zeitarbeitsfirma mit einem vermutlich teuren Anfahrtsweg von über einer Stunde? Egal, Hartz-IV-Bezieher müssen auch ein derart mieses Angebot annehmen. Tun sie es nicht, oder verlangen sie gar noch Bedenkzeit, darf das Jobcenter ihnen die Leistung kürzen, im Wiederholungsfall um 100 Prozent. Das entschied das Karlsruher Sozialgericht in einem Urteil von Anfang Juni, wie das von der ra-online GmbH betriebene Internetportal

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