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Aus: Ausgabe vom 16.08.2012, Seite 1 / Inland

Streikrecht für AKW-Bewacher

Berlin. Auch das Sicherheitspersonal von Atomkraftwerken darf streiken. Nach dem Arbeitsgericht Berlin habe nun auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg das Streikrecht für Bewacher von kerntechnischen Anlagen bestätigt, erklärte die Gewerkschaft ver.di am Mittwoch in Berlin. Eine Klage des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) auf Unterlassung von Warnstreiks sei zurückgewiesen worden.

Ver.di fordert für die 1500 Sicherheitskräfte an Atomkraftwerken einen Sozialtarifvertrag, um die drohenden Arbeitsplatzverluste im Zuge des sogenannten Atomausstiegs abzumildern. (dapd/jW)

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