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Aus: Ausgabe vom 05.10.2012, Seite 4 / Inland

BGH bestätigt Haftstrafen

Karlsruhe. Mitglieder rechtsextremer Banden können auch dann für Übergriffe verurteilt werden, wenn die Taten nicht konkret einzelnen Mitgliedern zugeordnet werden können. Ein gemeinsamer Tatvorsatz reicht aus, betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluß. Darin bestätigte der BGH die Verurteilung zweier Rechtsextremer nach einem Überfall auf türkischstämmige Familien. Im April 2011 hatte sich eine Gruppe auf einer Wiese in Winterbach bei Stuttgart getroffen. 120 Meter entfernt hatten sich Familien mit Migrationshintergrund zum gemeinsamen Grillen verabredet. Mindestens elf der Neonazis beschlossen laut BGH, der Gruppe eine »körperliche Abreibung« zu verpassen. Zwei der Angegriffenen wurden mit wuchtigen Ellenbogenstößen und Tritten mißhandelt. Andere konnten in eine hölzerne Gartenhütte flüchten, die von den Rechtsradikalen jedoch angezündet wurde. Das Landgericht Stuttgart verurteilte zwei der Angreifer zu jeweils zwei Jahren und fünf Monaten Haft. (AFP/jW)

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