Aus: Ausgabe vom 19.10.2012, Seite 15 / Feminismus
Fristenregelung in Uruguay gebilligt
Montevideo. Nach dem uruguayischen Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch auch der Senat einem Gesetzentwurf zur Legalisierung von Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen gebilligt. Für das Vorhaben stimmten 17 von 31 Senatoren – alle Mitglieder des regierenden Mitte-Links-Bündnisses Frente Amplio sowie ein Senator der Opposition.
Vor dem künftig straffreien Schwangerschaftsabbruch müssen sich die Frauen von mindestens drei Fachleuten über Alternativen beraten lassen. Legal sind Abtreibungen bei Schwangerschaft infolge Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben der Mutter oder schwerer Behinderung des Kindes. Im Fall einer Vergewaltigung gilt eine Vierzehnwochenfrist. Das derzeitige Gesetz aus dem Jahr 1938 bestraft Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen, mit bis zu neun Monaten Haft. Mitwirkende können mit bis zu 24 Monaten Gefängnis bestraft werden. (AFP/jW)
Vor dem künftig straffreien Schwangerschaftsabbruch müssen sich die Frauen von mindestens drei Fachleuten über Alternativen beraten lassen. Legal sind Abtreibungen bei Schwangerschaft infolge Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben der Mutter oder schwerer Behinderung des Kindes. Im Fall einer Vergewaltigung gilt eine Vierzehnwochenfrist. Das derzeitige Gesetz aus dem Jahr 1938 bestraft Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen, mit bis zu neun Monaten Haft. Mitwirkende können mit bis zu 24 Monaten Gefängnis bestraft werden. (AFP/jW)
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