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Aus: Ausgabe vom 24.10.2012, Seite 4 / Inland

Bewährungsstrafe für Exminister?

Oldenburg. Im Untreueprozeß gegen den früheren Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD) vor dem Oldenburger Landgericht hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Funke soll zudem eine Geldbuße von 10000 Euro zahlen. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.

Der 66jährige soll sich seine Feier zur Silberhochzeit 2007 vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) bezahlt haben lassen, dessen Vorsteher er seinerzeit war. Auch wird ihm vorgeworfen, das Gehalt des mitangeklagten früheren Geschäftsführers Hans-Peter Blohm eigenmächtig erhöht zu haben. Das Urteil wird am Freitag erwartet. (dapd/jW)

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