Aus: Ausgabe vom 24.10.2012, Seite 4 / Inland
Bewährungsstrafe für Exminister?
Oldenburg. Im Untreueprozeß gegen den früheren Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD) vor dem Oldenburger Landgericht hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Funke soll zudem eine Geldbuße von 10000 Euro zahlen. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.
Der 66jährige soll sich seine Feier zur Silberhochzeit 2007 vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) bezahlt haben lassen, dessen Vorsteher er seinerzeit war. Auch wird ihm vorgeworfen, das Gehalt des mitangeklagten früheren Geschäftsführers Hans-Peter Blohm eigenmächtig erhöht zu haben. Das Urteil wird am Freitag erwartet. (dapd/jW)
Der 66jährige soll sich seine Feier zur Silberhochzeit 2007 vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) bezahlt haben lassen, dessen Vorsteher er seinerzeit war. Auch wird ihm vorgeworfen, das Gehalt des mitangeklagten früheren Geschäftsführers Hans-Peter Blohm eigenmächtig erhöht zu haben. Das Urteil wird am Freitag erwartet. (dapd/jW)
Mehr aus: Inland
-
Jeder fünfte Deutsche ist arm
vom 24.10.2012 -
Köchin und Kellner
vom 24.10.2012 -
»Es geht uns um die Erhaltung der Arbeitsplätze«
vom 24.10.2012 -
Drei Millionen Euro gesucht
vom 24.10.2012 -
Campusmaut vor dem Aus
vom 24.10.2012 -
Hamburg verzichtet auf 100 Millionen Euro
vom 24.10.2012 -
Brauner Nerd vom Amt
vom 24.10.2012