»Dieses Urteil ist ein Meilenstein«
Gericht: Wenn die Polizei Menschen nur aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert, ist das rassistisch. Ein Gespräch mit Sven Adam
Gitta DüperthalSven Adam ist Rechtsanwalt in Göttingen
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am Montag das Kriterium der Hautfarbe als Legitimation für eine Polizeikontrolle für unzulässig erklärt – und so ein skandalöses Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichtes aufgehoben. Was bedeutet das für künftige Fälle, falls die Polizei trotzdem gezielt schwarze Menschen in Bahnhöfen oder Zügen kontrolliert?
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