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Aus: Ausgabe vom 08.11.2012, Seite 3 / Schwerpunkt

»Schwerwiegende Folgen«

Es lasse sich feststellen, daß »die nationalsozialistische Gewaltherrschaft mehr als 60 Jahre nach Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland und mehr als 65 Jahre nach dem Zusammenbruch (sic!) der NS-Diktatur die generell am besten erforschte Periode des 20. Jahrhunderts ist«. So ist in der »Vorbemerkung« der Antwort der Bundesregierung auf die »Große Anfrage« der Fraktion Die Linke im Bundestag zu lesen. Zum Beleg wird darauf verwiesen, daß in der »Bibliographie zum Nationalsozialismus« von Michael Ruck über 37000 Titel verzeichnet sind. Für die Zeit von 2000 bis 2010 werden im Jahresbericht der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften knapp 26000 deutsche Titel zum Thema ausgewiesen. Die »entscheidende Antwort« auf die Erfahrung der zwölfjährigen NS-Gewaltherrschaft sei »die Errichtung einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die dauerhafte Festigung von Demokratie und Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland« gewesen.

Der Freiburger Historiker Ulrich Herbert urteilt, »daß angesichts der Millionen Opfer der nationalsozialistischen Politik die Mehrzahl der Täter ungeschoren davonkommen sollte, war ein allen Vorstellungen von Moral so grundlegend widersprechender Vorgang, daß dies unmöglich ohne schwerwiegende Folgen für die Gesellschaft (…) bleiben konnte«.

Der Bundestag solle, so wird in einem Entschließungsantrag der Linksfraktion vom 6. November als Konsequenz vorgeschlagen, die Bundesregierung auffordern:

1. Die Aufarbeitung und wissenschaftliche Erforschung der Ministerien und Institutionen des Bundes zum Thema NS-Vergangenheit fortzusetzen und auch auf solche Ministerien und Institutionen auszuweiten, die nur mittelbare Vorläufer im Nationalsozialismus haben.

2. Jegliche Beschränkungen für den Zugang zu Akten der entsprechenden Ministerien und Behörden zu beseitigen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Journalistinnen und Journalisten und der interessierten Öffentlichkeit den Zugang zu gewähren.

3. Die Ergebnisse der Forschungsvorhaben zu Ministerien und Institutionen des Bundes zeitnah und vollumfänglich zu veröffentlichen.

4. Sich im Zusammenwirken mit dem Bundestag, der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) und den Organisationen der betroffenen Gruppen über noch offene Fragen der Entschädigung von NS-Unrecht zeitnah zu verständigen und einen Vorschlag für eine Entschädigung einzubringen.

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