Aus: Ausgabe vom 12.12.2012, Seite 2 / Inland
Erstes Gesetz zur Sicherungsverwahrung
Potsdam. Einen Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern hat das Kabinett von SPD und Linkspartei am Dienstag in Potsdam verabschiedet. Er wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sagte, das Gesetz schaffe die Grundlage für eine grundgesetz- und menschenrechtskonforme Sicherungsverwahrung. Unter strenger Beachtung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werde die Sicherungsverwahrung auf eine individuelle Therapie und nicht auf das Wegschließen von Straftätern ausgerichtet. Deshalb wird der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel ein Neubau mit 18 Wohneinheiten errichtet. Die Sicherungsverwahrung muß auch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 deutschlandweit reformiert werden.
(dapd/jW)
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