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Aus: Ausgabe vom 15.12.2012, Seite 13 / Feuilleton

Nur mir

Der Bundesgerichtshof hat einen Urheberrechtsstreit um zwei kopierte Takte im Sinne der Band Kraftwerk entschieden. Das Kopieren von Sequenzen, die »ein durchschnittlich ausgestatteter« Musikproduzent selbst herstellen könnte, ist demnach unzulässig. 1997 hatten zwei Komponisten für Sabrina Setlurs Song »Nur mir« eine Sequenz aus dem Kraftwerk-Song »Metall auf Metall« (1977) verwendet. Die Rhythmussequenz wurde »gesampelt«, also elektronisch kopiert. Damit wurde in das Tonträgerherstellungsrecht von Kraftwerk eingegriffen, entschied das Gericht. (dapd/jW)

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