Aus: Ausgabe vom 21.12.2012, Seite 15 / Feminismus
Kenia: Wahlboykott für Frauenquote
Nairobi. Menschenrechtsaktivisten in Kenia drohen mit einem Boykott der für den 4. März 2013 geplanten Wahlen, weil sie die in der Verfassung garantierten Frauenrechte durch den Obersten Gerichtshof des Landes verletzt sehen. Die Richter lehnten kürzlich die schnelle Einführung einer Frauenquote im Parlament ab. Die Aktivisten kündigten an, die Wahl so lange zu verhindern, bis das Gesetz über die Gleichbehandlung der Geschlechter Senat und Abgeordnetenhaus passiert hat. Nach Artikel 81 (b) der kenianischen Verfassung dürfen »nicht mehr als zwei Drittel der Mitglieder öffentlicher Institutionen, die durch Wahl bestimmt werden, demselben Geschlecht angehören«.
Das Oberste Gericht beschloß am 11. Dezember, daß die Verfassungsklausel zum Geschlechterproporz im Parlament zum Zeitpunkt der Wahlen am 4. März 2013 noch nicht umgesetzt werden muß, sondern schrittweise erst bis August 2015. Da es die höchste juristische Instanz in Kenia ist, würde ein Berufungsverfahren am Ostafrikanischen Gerichtshof geführt. Die Richter am Obersten Gericht hatten ihre Entscheidung damit begründet, daß die traditionelle Ausgrenzung von Frauen bei Wahlen nicht durch Quoten behoben werden könne, sondern nur allmählich. Das »Zentrum für Mehrparteiendemokratie« in Kenia riet den politischen Parteien, umgehend gegen den Richterspruch in Berufung zu gehen. Derzeit sind weniger als zehn Prozent der Parlamentarier in Kenia weiblich.
(IPS/jW)
Das Oberste Gericht beschloß am 11. Dezember, daß die Verfassungsklausel zum Geschlechterproporz im Parlament zum Zeitpunkt der Wahlen am 4. März 2013 noch nicht umgesetzt werden muß, sondern schrittweise erst bis August 2015. Da es die höchste juristische Instanz in Kenia ist, würde ein Berufungsverfahren am Ostafrikanischen Gerichtshof geführt. Die Richter am Obersten Gericht hatten ihre Entscheidung damit begründet, daß die traditionelle Ausgrenzung von Frauen bei Wahlen nicht durch Quoten behoben werden könne, sondern nur allmählich. Das »Zentrum für Mehrparteiendemokratie« in Kenia riet den politischen Parteien, umgehend gegen den Richterspruch in Berufung zu gehen. Derzeit sind weniger als zehn Prozent der Parlamentarier in Kenia weiblich.
(IPS/jW)
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