Änderungen zum neuen Jahr (Teil zwei)
Basierend auf einer Zusammenstellung der Agentur dapd, von jW teilweise erweitert bzw. gekürzt, hier nun Teil zwei der Informationen zu Neuregelungen ab 2013. Teil eins erschien am 2. Januar an dieser Stelle.
Minijobs: Diejenigen, die diese sogenannte geringfügige Beschäftigung ausüben, dürfen jetzt maximal 450 Euro monatlich verdienen. Einkommen aus einem solchen Arbeitsvertrag, wenn er 2013 beginnt, ist nun vom Grundsatz her rentenversicherungspflichtig, womit ...
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