Aus: Ausgabe vom 23.02.2013, Seite 16 / Aktion
Becker meets Marx
Von Dietmar Koschmieder
Wir sind wieder bei Marx!« freute sich Rosa Luxemburg auf dem Gründungsparteitag der KPD am 31. Dezember 1918, wenige Tage vor ihrer Ermordung am 15. Januar 1919. Die Herrschenden konnten sie, Karl Liebknecht und viele andere vernichten, nicht aber ihre Erkenntnisse und Ideen. Am Ende ihrer Rede erklärte sie, daß die bürgerlichen Klassen auf dem Boden ihrer Klassenherrschaft und des Kapitalismus unmöglich irgendeinen Ausweg finden können. Und sie fährt fort: »Und so ist es gekommen, daß wir die Wahrheit, die gerade Marx und Engels zum ersten Mal als wissenschaftliche Basis des Sozialismus in der großen Urkunde, in dem Kommunistischen Manifest, ausgesprochen haben: Der Sozialismus wird eine geschichtliche Notwendigkeit werden, in des Wortes genauester Bedeutung heute erleben. Der Sozialismus ist Notwendigkeit geworden nicht bloß deshalb, weil das Proletariat unter den Lebensbedingungen nicht mehr zu leben gewillt ist, die ihm die kapitalistischen Klassen bereiten, sondern deshalb, weil, wenn das Proletariat nicht seine Klassenpflichten erfüllt und den Sozialismus verwirklicht, uns allen zusammen der Untergang bevorsteht …«
Diese von Rosa Luxemburg genannte große Urkunde der Arbeiterbewegung wird am Samstag, den 2. März, ab 19 Uhr im Berliner Heimathafen vom Hamburger Schauspieler Rolf Becker vorgetragen. 1848 geschrieben ist das Kommunistische Manifest gerade heute sehr aktuell und erkenntnisreich. Und ein wunderbares Beispiel dafür, wie eigene, klassenbewußte Politik und Kultur inhaltlich und formal gestaltet werden kann. Aber nicht nur das Dokument selbst ist ein Genuß, auch die Art und Weise, wie Rolf Becker es vorträgt. Das belegt eine vom Argument-Verlag herausgegebene CD, die mittlerweile vergriffen ist. Da es sich dabei um eine Studioaufnahme handelte, regte Rolf Becker eine öffentliche Lesung an, um daraus eine zweite CD herzustellen: Die Besucher der Veranstaltung am 2. März sind Akteure, deren Reaktionen auf der CD ebenfalls festgehalten werden.
Zu unserer eigenen Kultur gehört, daß wir Aneignung und Interpretation von Karl Marx und Rosa Luxemburg nicht den bürgerlichen Institutionen überlassen dürfen. Um uns, aber auch um unser historisches Erbe, müssen wir uns selber kümmern. Und so laden wir ein zu einem historischen Abend: Das Kommunistische Manifest – nicht im kleinen Zirkel gelesen, sondern auf großer Bühne! Das Kommunistische Manifest – nicht als Forschungsgegenstand von Historikern, sondern als Lehrstück über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Noch gibt es Karten!
Diese von Rosa Luxemburg genannte große Urkunde der Arbeiterbewegung wird am Samstag, den 2. März, ab 19 Uhr im Berliner Heimathafen vom Hamburger Schauspieler Rolf Becker vorgetragen. 1848 geschrieben ist das Kommunistische Manifest gerade heute sehr aktuell und erkenntnisreich. Und ein wunderbares Beispiel dafür, wie eigene, klassenbewußte Politik und Kultur inhaltlich und formal gestaltet werden kann. Aber nicht nur das Dokument selbst ist ein Genuß, auch die Art und Weise, wie Rolf Becker es vorträgt. Das belegt eine vom Argument-Verlag herausgegebene CD, die mittlerweile vergriffen ist. Da es sich dabei um eine Studioaufnahme handelte, regte Rolf Becker eine öffentliche Lesung an, um daraus eine zweite CD herzustellen: Die Besucher der Veranstaltung am 2. März sind Akteure, deren Reaktionen auf der CD ebenfalls festgehalten werden.
Zu unserer eigenen Kultur gehört, daß wir Aneignung und Interpretation von Karl Marx und Rosa Luxemburg nicht den bürgerlichen Institutionen überlassen dürfen. Um uns, aber auch um unser historisches Erbe, müssen wir uns selber kümmern. Und so laden wir ein zu einem historischen Abend: Das Kommunistische Manifest – nicht im kleinen Zirkel gelesen, sondern auf großer Bühne! Das Kommunistische Manifest – nicht als Forschungsgegenstand von Historikern, sondern als Lehrstück über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Noch gibt es Karten!
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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vom 23.02.2013