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Aus: Ausgabe vom 27.02.2013, Seite 9 / Kapital & Arbeit

EuGH stärkt Passagierrechte

Luxemburg. Bei einem neuen Urteil zu Flugverspätungen stellt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut auf die Seite der Verbraucher. Passagiere haben auch bei Umsteigeverbindungen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Flug am Zielort letztlich eine Verspätung von drei Stunden oder mehr hat. Das teilte das höchste EU-Gericht am Dienstag in Luxemburg mit. Der EuGH äußerte sich zu einem Rechtsstreit zwischen einem deutschen Ehepaar und der Fluggesellschaft Air France vor dem Bundesgerichtshof. Die Ehefrau war von Bremen über Paris und São Paulo nach Asunción im südamerikanischen Paraguay geflogen. Weil sich der Abflug in Bremen um fast zweieinhalb Stunden verzögerte, verpaßte sie den Anschluß in Paris und kam schließlich mit elf Stunden Verspätung am Zielort an. (dpa/jW)

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