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15.03.2013 / Inland / Seite 2

»Das Urteil hat mich nicht überrascht«

Christliche Gewerkschaften durften laut Bundesarbeitsgericht keine Tarifverträge abschließen. Nachzahlungen sind schwer einzufordern. Gespräch mit Thomas Klebe

Ralf Wurzbacher
Thomas Klebe ist der Justitiar der Industrie­gewerkschaft Metall

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am Dienstag den Anspruch von Leiharbeitern auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft im Grundsatz bekräftigt. Allerdings dürften die wenigsten der Beschäftigten etwas davon haben, die in der Vergangenheit mit Billiglöhnen abgespeist wurden. Warum ist das so?

Zunächst einmal hat das Gericht seinen Beschluß vom Dezember 2010 bestätigt, daß die Tarifgemein...

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