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Aus: Ausgabe vom 11.05.2013, Seite 3 / Schwerpunkt

Thüringen hilft Familien von NSU-Opfern

Thüringen will die Familien der von der rechten Terrorgruppe NSU Ermordeten unterstützen. Dies geht aus einer von Bodo Ramelow, Fraktionsvorsitzender der Linken im Thüringer Landtag, am Freitag verbreiteten Stellungnahme hervor. Die Linke begrüße es, daß der »von uns unterbreitete Vorschlag einer Thüringer Initiative der Solidarität mit den Familien der von den Thüringer Naziterroristen Ermordeten bei Ministerpräsidentin Lieberknecht umgehend auf positive Resonanz getroffen ist und ein solch wichtiges Signal von Thüringen ausgehen wird«.

Ramelow und seine Stellvertreterin Martina Renner, die auch stellvertretende Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses in Erfurt ist, hatten sich in dieser Woche mit einem Schreiben an die Landesregierung gewandt, denn »während die Angehörigen der Opfer mit großem Schmerz erleben müssen, wie schwerfällig der NSU-Prozeß anläuft und sich für sie die Kosten für ihre Teilnahme an den Verhandlungen in München summieren, muß der Staat für die Täteranwesenheit aufkommen«, so Ramelow. »Hier könnte der Freistaat Thüringen, vertreten durch die Landesregierung, ein deutliches und klares Zeichen setzen. Wir schlagen deshalb vor, daß, so wie die Evangelische Kirche in Bayern, auch das Land Thüringen eine klare Kostenübernahme für die An- und Abreise und für die Übernachtung der Familien der Opfer übernimmt«, heißt es im Brief der Linkspolitiker.

Lieberknecht habe ihm am Freitag ein entsprechendes Signal angekündigt, sagte Ramelow und unterstrich, wie wichtig es ist, daß es »zu einer wirksamen Unterstützung aus Thüringen für die Opferangehörigen noch in der Startphase des Prozesses« kommt. Es sei ein »gutes Zeichen«, daß es hierbei »in Thüringen keinen Parteienstreit gibt und daß die Opfer und ihre Angehörigen im Vordergrund stehen«, betonte der Fraktionsvorsitzende.

Derweil wies das Oberlandesgericht München im NSU-Prozeß einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter des Staatsschutzsenats zurück. Der im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellte Antrag sei nicht begründet, heißt es in dem Beschluß vom Freitag nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa. Es lägen keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter vor. Ein weiterer Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ist noch anhängig. (jW)

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