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Aus: Ausgabe vom 13.06.2013, Seite 5 / Inland

VS-Bericht weiter unter Verschluß

Greifswald. Der Verfassungsschutzbericht 2011 des Landes Mecklenburg-Vorpommern darf weiterhin nicht verbreitet werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald bestätigte am Dienstag ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin. Gegen ihre Erwähnung im Bericht als Veranstaltungsorte für vermeintlich verfassungsfeindliche Aktivitäten hatten das Internationale Kultur-und Wohnprojekt e.V. (IkuWo), der Awiro e.V. und das Peter-Weiß-Haus e.V. geklagt. Die vom Landesinnenministerium eingereichte Beschwerde wies das OVG nun zurück. »Wir sind sehr erfreut über das Urteil. Es kann nicht sein, daß Innenministerium und Verfassungsschutz versuchen, ehrenamtliche und gemeinnützige Projekte zu kriminalisieren, weil sie Kritik an den bestehenden Zuständen äußern«, sagte Henning Schindler vom IKuWo e.V. (jW)

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