Aus: Ausgabe vom 15.06.2013, Seite 1 / Inland
Fluthilfe nicht für Hartz-IV-Bezieher?
Berlin. Laut einer Anweisung des Bundesarbeitsministeriums können bereits gezahlte Nothilfen mit Hartz-IV-Leistungen verrechnet werden, wie das Neue Deutschland am Freitag berichtete. In den vergangenen Tagen hatte die Bundesagentur für Arbeit erklärt, die Soforthilfen würden nicht auf die Transferleistungen angerechnet. Tatsächlich ist laut ND aber direkt vom Ministerium eine Anweisung an die Jobcenter ergangen, nach der diese Hilfen zu einer neuen Erstausstattung etwa mit Möbeln nur zahlen sollen, wenn die Kosten »weder durch eine Versicherung noch durch ein anderweitiges Nothilfeprogramm erstattet werden«.
Der Wohlfahrtsverband Volkssolidarität kritisierte die Anweisung am Freitag. Verbandspräsident Gunnar Winkler forderte, in Katastrophenfällen bei Betroffenen grundsätzlich Hilfen nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung anzurechnen. (jW)
Der Wohlfahrtsverband Volkssolidarität kritisierte die Anweisung am Freitag. Verbandspräsident Gunnar Winkler forderte, in Katastrophenfällen bei Betroffenen grundsätzlich Hilfen nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung anzurechnen. (jW)
Mehr aus: Inland
-
Sprengsatz
vom 15.06.2013 -
BRD-Spitzen zelebrieren 17. Juni
vom 15.06.2013 -
»Das ist ein psycho-justitieller Treppenwitz«
vom 15.06.2013 -
Keine Wohnungen nach Hartz-IV-Vorgaben
vom 15.06.2013 -
Getarntes Nazifest
vom 15.06.2013 -
Für neue Asylpolitik
vom 15.06.2013 -
Aachener Friedenspreis abgelehnt
vom 15.06.2013 -
»Wir haben einfach mal die Initiative ergriffen«
vom 15.06.2013