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Aus: Ausgabe vom 04.07.2013, Seite 2 / Ausland

Gericht entscheidet Mandela-Grabstreit

Kapstadt. Die sterblichen Überreste dreier Kinder Nelson Mandelas müssen wieder in ihre früheren Gräber zurückgeführt werden. Das entschied das Oberste Gericht der Provinz Ostkap am Mittwoch in Mthatha auf Antrag von 16 Angehörigen des 94jährigen. Der älteste Enkel des ersten Präsidenten des demokratischen Südafrika hatte 2011 ohne Absprache mit der Familie die Gebeine in dem Ort Qunu exhumieren und sie in Mandelas Geburtsort Mvezo beisetzen lassen. Mandela liegt seit dem 8. Juni mit einer Lungenentzündung im Krankenhaus, sein Zustand ist kritisch.

(dpa/jW)

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