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Aus: Ausgabe vom 17.07.2013, Seite 3 / Schwerpunkt

Dokumentiert: BRD-Lizenz zur Überwachung

Am 27. Mai 1968 bestätigte das Auswärtige Amt in Bonn in einem Schreiben an die US-Botschaft, daß das offiziell verkündete Erlöschen alliierter Vorbehaltsrechte zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Wirklichkeit nicht stattfindet. Das Dokument wurde zum erstenmal in dem Buch von Josef Foschepoth: Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik (Göttingen 2012) veröffentlicht. In dem Schreiben heißt es:

Das Auswärtige Amt beehrt sich, den Empfang der Verbalnote der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika vom 27. Mai 1968 zu bestätigen, die folgenden Wortlaut hat: » (…) Die Botschaft wäre dankbar, wenn die Bundesregierung erklären könnte:

Erstens, daß ihr bekannt ist, daß das Schreiben des Botschafters der Vereinigen Staaten über das Erlöschen der Rechte, die von den Drei Mächten gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (…) vorbehalten werden, in der Annahme abgesandt wird, daß die oben erwähnten Vorschriften (es handelte sich um die Grundgesetzänderung zur Einführung der Notstandsgesetze und das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses – d. Red.), die das Erlöschen dieser Rechte berühren, nicht geändert werden.

Zweitens, daß sie die Verpflichtung übernimmt, im Rahmen der deutschen Gesetzgebung wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um für den Schutz der Sicherheit der in der Bundesrepublik stationierten Streitkräfte auf dem Gebiet der Post- und Fernmeldeüberwachung zu sorgen, sobald die erwähnten Rechte erlöschen. (…)

Viertens, daß sie die Ermächtigung zum Abschluß des erforderlichen Verwaltungsabkommens erteilt hat, um die wirksame Erfüllung der oben unter Ziffer zwei erwähnten Verpflichtungen sicherzustellen. (…)«

Das Auswärtige Amt teilte abschließend mit, daß die Bundesregierung alle geforderten Erklärungen abgibt. Entsprechende Verwaltungsabkommen ohne Kündigungsklauseln wurden mit allen drei Westalliierten abgeschlossen. Sie sind bis heute gültig.

(jW)

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