Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 19.07.2013, Seite 4 / Inland

Bundeswehr auf Schrumpfkurs

Berlin. Aus Mangel an Bewerbern sollen beim Wachbataillon der Bundeswehr künftig auch kleingewachsene und kurzsichtige Bartträger aufmarschieren dürfen. Das Verteidigungsministerium bestätigte am Donnerstag einen Bericht der Bild, wonach die Tauglichkeitskriterien derzeit entsprechend überarbeitet werden. Die Mitglieder der Vorzeigetruppe, die bei Staatsbesuchen und Großen Zapfenstreichen zum Einsatz kommt, müssen bislang mindestens 1,78 Meter groß sein und dürfen im Dienst weder eine Brille noch einen Bart tragen. Sinn der jahrzehntealten Vorschriften sei ein »einheitliches Bild« des Wachbataillons, hieß es aus dem Ministerium. Eine Ministeriumssprecherin betonte allerdings, noch sei die umfassenden Überarbeitung der Dienstvorschriften nicht abgeschlossen. (dpa/jW)

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