Aus: Ausgabe vom 02.08.2013, Seite 15 / Feminismus
Neuer Prozeß gegen Strauss-Kahn
Lille. Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn kommt in der Affäre um einen Callgirlring um einen Prozeß nicht herum. Die Staatsanwaltschaft im nordfranzösischen Lille gab am Mittwoch bekannt, keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung von drei Untersuchungsrichtern einzulegen, Strauss-Kahn wegen »schwerer gemeinschaftlicher Zuhälterei« vor ein Strafgericht zu stellen. Bei den Vorwürfen geht es um Sexpartys mit Prostituierten, an denen neben Strauss-Kahn auch ranghohe Polizisten und Geschäftsmänner teilnahmen.
Die ermittelnden Untersuchungsrichter hatten vergangenen Freitag entschieden, Anklage gegen den früheren Chef des Internationalen Währungsfonds zu erheben. Sie setzten sich damit über einen Antrag der Staatsanwaltschaft hinweg, das Verfahren mangels Beweisen einzustellen. Dagegen hätte die Anklagebehörde Berufung einlegen können. Darauf verzichtete sie nun und akzeptierte auch die Anklage gegen dreizehn weitere Beschuldigte in der Affäre.
Strauss-Kahn räumte ein, an den Partys in Luxushotels in Paris und Washington 2009, 2010 und 2011 teilgenommen zu haben. Er will aber nicht gewußt haben, daß es sich bei den Frauen um Prostituierte handelte. (AFP/jW)
Die ermittelnden Untersuchungsrichter hatten vergangenen Freitag entschieden, Anklage gegen den früheren Chef des Internationalen Währungsfonds zu erheben. Sie setzten sich damit über einen Antrag der Staatsanwaltschaft hinweg, das Verfahren mangels Beweisen einzustellen. Dagegen hätte die Anklagebehörde Berufung einlegen können. Darauf verzichtete sie nun und akzeptierte auch die Anklage gegen dreizehn weitere Beschuldigte in der Affäre.
Strauss-Kahn räumte ein, an den Partys in Luxushotels in Paris und Washington 2009, 2010 und 2011 teilgenommen zu haben. Er will aber nicht gewußt haben, daß es sich bei den Frauen um Prostituierte handelte. (AFP/jW)
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