Aus: Ausgabe vom 05.08.2013, Seite 3 / Schwerpunkt
Kritik an Streiks: Der Kronzeuge
Ausgerechnet Gregor Thüsing. Daß das Bundesverkehrsministerium den Bonner Juristen mit der Begründung seiner Rechtsposition beim Konflikt in der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung beauftragt hat, »macht klar, woher der Wind weht«, kommentierte ver.di-Sprecher Jan Jurczyk gegenüber junge Welt. In der Tat ist Thüsing nicht gerade ein unbeschriebenes Blatt. Der Direktor des »Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit« an der Uni Bonn steht stets als Kronzeuge bereit, wenn eine Einschränkung des Streikrechts gefordert wird.
So beteiligte er sich 2011 und 2012 an einer von der Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Stiftung ins Leben gerufenen Professoreninitiative. Ihre Aufgabe: die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Reglementierung von Arbeitskämpfen im Bereich der Daseinsvorsorge. Erstmals sollen Streiks demnach zum Beispiel im Luft- und Schienenverkehr, in der Gesundheitsversorgung, der Telekommunikation und im Erziehungswesen gesetzlich eingeschränkt werden. Thüsings Begründung, in diesen Bereichen müßten die Leistungen »im Interesse der Bürger soweit wie möglich aufrechterhalten« werden, ließe sich problemlos auf die nun betroffene Binnenschiffahrt übertragen.
Um Streiks in solchen Sektoren zu erschweren, sollen nach Meinung der Professoreninitiative zuvor bestimmte Bedingungen erfüllt sein: Erst nach einem verpflichtenden Schlichtungsverfahren und einer viertägigen Ankündigungsfrist wären Ausstände erlaubt. Zudem müßten sich mehr als die Hälfte der Gewerkschaftsmitglieder per Urabstimmung für einen Arbeitskampf aussprechen.
Auch den Ausstand der Vorfeldkontrolleure an Flughäfen Anfang 2012 nutzte Thüsing zur Kritik am Streikrecht. Daß einige hundert Beschäftigte den Flugverkehr teilweise lahmlegen könnten, sei unverhältnismäßig. Das ist aktuell auch das Argument des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschiffahrt, dessen Geschäftsführer Jens Schwanen klagt: »Es fehlt die Verhältnismäßigkeit der Mittel bei dem Streit.« Sollte es zu länger andauernden und flächendeckenden Arbeitsniederlegungen an den Schleusen kommen, wird die so begründete Forderung nach einer Beschneidung des Streikrechts sicher auch in der Öffentlichkeit mehr Gewicht bekommen. (dab)
So beteiligte er sich 2011 und 2012 an einer von der Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Stiftung ins Leben gerufenen Professoreninitiative. Ihre Aufgabe: die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Reglementierung von Arbeitskämpfen im Bereich der Daseinsvorsorge. Erstmals sollen Streiks demnach zum Beispiel im Luft- und Schienenverkehr, in der Gesundheitsversorgung, der Telekommunikation und im Erziehungswesen gesetzlich eingeschränkt werden. Thüsings Begründung, in diesen Bereichen müßten die Leistungen »im Interesse der Bürger soweit wie möglich aufrechterhalten« werden, ließe sich problemlos auf die nun betroffene Binnenschiffahrt übertragen.
Um Streiks in solchen Sektoren zu erschweren, sollen nach Meinung der Professoreninitiative zuvor bestimmte Bedingungen erfüllt sein: Erst nach einem verpflichtenden Schlichtungsverfahren und einer viertägigen Ankündigungsfrist wären Ausstände erlaubt. Zudem müßten sich mehr als die Hälfte der Gewerkschaftsmitglieder per Urabstimmung für einen Arbeitskampf aussprechen.
Auch den Ausstand der Vorfeldkontrolleure an Flughäfen Anfang 2012 nutzte Thüsing zur Kritik am Streikrecht. Daß einige hundert Beschäftigte den Flugverkehr teilweise lahmlegen könnten, sei unverhältnismäßig. Das ist aktuell auch das Argument des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschiffahrt, dessen Geschäftsführer Jens Schwanen klagt: »Es fehlt die Verhältnismäßigkeit der Mittel bei dem Streit.« Sollte es zu länger andauernden und flächendeckenden Arbeitsniederlegungen an den Schleusen kommen, wird die so begründete Forderung nach einer Beschneidung des Streikrechts sicher auch in der Öffentlichkeit mehr Gewicht bekommen. (dab)
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