Aus: Ausgabe vom 28.08.2013, Seite 1 / Inland
Expräsident Wulff muß vor Gericht
Hannover. Das Landgericht Hannover hat am Dienstag entschieden, ein Verfahren wegen Vorteilsnahme gegen Christian Wulff (CDU) zuzulassen. Damit muß sich erstmals ein früherer deutscher Bundespräsident vor Gericht verantworten. Der erste von 16 geplanten Verhandlungstagen ist voraussichtlich der 1. November. Bei einer Verurteilung drohen Wulff bis zu drei Jahre Haft. Das Gericht hatte seine Entscheidung den Anwälten in einer 14seitigen Stellungnahme mitgeteilt.
Der Filmproduzent David Groenewold hatte 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch des Ehepaares Wulff in München übernommen. Wulff, damals niedersächsischer Ministerpräsident, wußte davon nach eigenen Angaben nichts. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, daß Groenewold Wulff motivieren wollte, für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben, was Wulff einige Wochen später auch tat. (dpa/jW)
Der Filmproduzent David Groenewold hatte 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch des Ehepaares Wulff in München übernommen. Wulff, damals niedersächsischer Ministerpräsident, wußte davon nach eigenen Angaben nichts. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, daß Groenewold Wulff motivieren wollte, für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben, was Wulff einige Wochen später auch tat. (dpa/jW)
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