Aus: Ausgabe vom 17.09.2013, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Löhne von unter drei Euro sittenwidrig
Eberswalde. Das Arbeitsgericht Eberswalde hat Stundenlöhne von unter drei Euro für Pizzafahrer in Brandenburg als sittenwidrig bezeichnet. Die Kammer gab am Dienstag vergangener Woche einer Klage des Jobcenters Uckermark gegen einen Pizzalieferdienst statt, wie das Gericht mitteilte. Dieser muß nun an das Jobcenter rund 11000 Euro Aufstockungsleistungen zurückzahlen.
Der Pizzaservice beschäftigt Angestellte, die nach Gerichtsangaben Stundenlöhne zwischen 1,59 Euro und 2,72 Euro erhalten. Für acht dieser Beschäftigten hatte das Jobcenter Aufstockungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Hätte der Unternehmer im ortsüblichen Rahmen gezahlt, hieß es, hätte das Jobcenter Aufstockungsleistungen nicht oder nicht in dieser Höhe zahlen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(dpa/jW)
Der Pizzaservice beschäftigt Angestellte, die nach Gerichtsangaben Stundenlöhne zwischen 1,59 Euro und 2,72 Euro erhalten. Für acht dieser Beschäftigten hatte das Jobcenter Aufstockungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Hätte der Unternehmer im ortsüblichen Rahmen gezahlt, hieß es, hätte das Jobcenter Aufstockungsleistungen nicht oder nicht in dieser Höhe zahlen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(dpa/jW)
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