Aus: Ausgabe vom 22.11.2013, Seite 15 / Feminismus
Petition gegen Straflosigkeit
Berlin. Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) hat zum Internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen am 25. November eine Unterschriftenaktion gegen Straflosigkeit bei Vergewaltigung gestartet. Kaum ein Verbrechen werde so selten bestraft, heißt es in einer TdF-Erklärung vom Donnerstag. Dabei sei Vergewaltigung eine der häufigsten Formen von Gewalt gegen Frauen. Nach Schätzungen von TdF werden in der Bundesrepublik pro Jahr 160000 Frauen Opfer sexueller Gewalt. 8000 Fälle würden zur Anzeige gebracht, nur in 1000 komme es zu einer Verurteilung. Nach Angaben von TdF gegenüber jW handelt es sich bei der Zahl 160000 um eine Hochrechnung, basierend auf einer repräsentativen Studie des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2004, der zufolge nur fünf Prozent von sexueller Gewalt betroffenen Frauen Anzeige erstatteten. Einen Grund für die vielen Verfahrenseinstellungen sieht TdF in der Formulierung des Straftatbestandes im Paragraphen 177 des Strafgesetzbuches (StGB). Mit der Aktion soll eine Änderung des Gesetzes erreicht werden. Im Frühjahr ist geplant, die gesammelten Unterschriften dem Justizministerium zu übergeben.
»Auch ein simples Nein muß als Ablehnung einer sexuellen Handlung juristisch anerkannt sein«, forderte die TdF-Vorsitzende Irmingard Schewe-Gerigk am Donnerstag in Berlin. Denn einerseits rate die Polizei Frauen, sich gegen einen Übergriff nicht zu heftig zu wehren, um den Täter nicht zu noch mehr Gewalt herauszufordern. Andererseits reiche Gerichten eine verbale Ablehnung der Tat häufig nicht für eine Strafverfolgung aus.
Wie der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) am Donnerstag mitteilte, endet häusliche Gewalt gegen Frauen oft tödlich. 2012 wurden laut neuer polizeilicher Kriminalstatistik 106 Frauen von aktuellen oder ehemaligen Partnern getötet. Das sind 40,8 Prozent der weiblichen Opfer von Tötungsdelikten. (jW)
www.frauen-gegen-gewalt.de
»Auch ein simples Nein muß als Ablehnung einer sexuellen Handlung juristisch anerkannt sein«, forderte die TdF-Vorsitzende Irmingard Schewe-Gerigk am Donnerstag in Berlin. Denn einerseits rate die Polizei Frauen, sich gegen einen Übergriff nicht zu heftig zu wehren, um den Täter nicht zu noch mehr Gewalt herauszufordern. Andererseits reiche Gerichten eine verbale Ablehnung der Tat häufig nicht für eine Strafverfolgung aus.
Wie der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) am Donnerstag mitteilte, endet häusliche Gewalt gegen Frauen oft tödlich. 2012 wurden laut neuer polizeilicher Kriminalstatistik 106 Frauen von aktuellen oder ehemaligen Partnern getötet. Das sind 40,8 Prozent der weiblichen Opfer von Tötungsdelikten. (jW)
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