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Aus: Ausgabe vom 22.11.2013, Seite 1 / Inland

Rückschlag für Werkvertragsarbeiter

Aachen. Drei per Werkvertrag beschäftigte Mitarbeiter einer Outsourcingfirma sind in Aachen mit ihrer Klage auf Tarifbezahlung gescheitert. Die Kläger hätten nicht schlüssig dargelegt, warum entgegen dem Werkvertrag ein Leiharbeitsverhältnis bestehen solle, stellten die Richter des Aachener Arbeitsgerichts am Donnerstag fest. Die drei Beschäftigten hatten geklagt, weil es sich bei dem Arbeitsverhältnis nach ihrer Ansicht um Scheinwerkverträge handele. Sie hatten für einen weltweit agierenden Automobilzulieferer gearbeitet. Dessen Beschäftigte hätten ihnen Weisungen erteilt. Die Arbeitszeiterfassung sei über das System dieses Unternehmens erfolgt. Als Leiharbeiter müßten sie nach Tarif bezahlt werden und bekämen einen Stundenlohn, der etwa doppelt so hoch ist wie bisher. Mit der Klage forderten sie den Differenzbetrag für drei Jahre. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

(dpa/jW)