Aus: Ausgabe vom 22.11.2013, Seite 1 / Inland
Rückschlag für Werkvertragsarbeiter
Aachen. Drei per Werkvertrag beschäftigte Mitarbeiter einer Outsourcingfirma sind in Aachen mit ihrer Klage auf Tarifbezahlung gescheitert. Die Kläger hätten nicht schlüssig dargelegt, warum entgegen dem Werkvertrag ein Leiharbeitsverhältnis bestehen solle, stellten die Richter des Aachener Arbeitsgerichts am Donnerstag fest. Die drei Beschäftigten hatten geklagt, weil es sich bei dem Arbeitsverhältnis nach ihrer Ansicht um Scheinwerkverträge handele. Sie hatten für einen weltweit agierenden Automobilzulieferer gearbeitet. Dessen Beschäftigte hätten ihnen Weisungen erteilt. Die Arbeitszeiterfassung sei über das System dieses Unternehmens erfolgt. Als Leiharbeiter müßten sie nach Tarif bezahlt werden und bekämen einen Stundenlohn, der etwa doppelt so hoch ist wie bisher. Mit der Klage forderten sie den Differenzbetrag für drei Jahre. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Jetzt muß endlich die Politik eingreifen«
vom 22.11.2013 -
Bundespräsident zum Shake-Hands bei syrischen Flüchtlingen
vom 22.11.2013 -
Bundesagentur für Maulkörbe
vom 22.11.2013 -
Franz Untersteller wiegelt ab
vom 22.11.2013 -
»Es trifft sich das ›Europa von unten‹«
vom 22.11.2013