Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 06.12.2013, Seite 4 / Inland

Kein Schadenersatz für Flughafenstreik

Frankfurt am Main. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) muß für den Vorfeldstreik im Februar 2012 auf dem Frankfurter Flughafen keinen Schadensersatz leisten. Das Hessische Landesarbeitsgericht wies am Donnerstag in zweiter Instanz die Berufungsklagen von Lufthansa, Air Berlin und dem Flughafenbetreiber Fraport zurück. Sie hatten zusammen mehr als 9,5 Millionen Euro von der Spartengewerkschaft verlangt, weil wegen des Arbeitskampfes rund 1700 Flüge ausgefallen waren. Das Gericht ließ allerdings die Revision beim Bundesarbeitsgericht zu. Dort liegen bereits zwei ähnliche Klagen gegen Streikaktionen der GdF in Stuttgart und Langen.(dpa/jW)