Aus: Ausgabe vom 14.12.2013, Seite 5 / Inland
Arbeitsgericht kippt Hausverbot
Berlin. Die PIN Mail AG mußte vor dem Arbeitsgericht Berlin das Hausverbot gegen den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden zurücknehmen. Das Unternehmen hatte es zusammen mit dem Antrag auf fristlose Kündigung gegen den Betriebsrat, der auch Mitglied der ver.di-Tarifverhandlungskommission ist, vor einer Woche ausgesprochen. (jW)
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