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Aus: Ausgabe vom 18.12.2013, Seite 2 / Inland

Haarerlaß für Soldaten bestätigt

Leipzig. Das Verteidigungsministerium darf seinen Soldaten auch weiterhin vorschreiben, welche Haartracht sie zu tragen haben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Dienstag die Gültigkeit des sogenannten Haar- und Barterlasses. Männliche Soldaten haben demnach keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Soldatinnen, die ihre Haare länger tragen dürfen. Zur Begründung erklärten die Richter, die Bundeswehr sei auf ein einheitliches Auftreten nach außen und einen engen Zusammenhalt nach innen angewiesen. Daß Frauen längere Haare tragen dürfen, sei »eine zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr«. (AFP/jW)